Was bringt eine Zahnzusatzversicherung?

Eine spezielle Form der Krankenzusatzversicherung ist ist Zahnzusatzversicherung. Diese kann bei einer privaten Krankenversicherung ganz einfach abgeschlossen werden. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, indem sie die Risiken abdeckt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt werden. Sie können in den jeweiligen Versicherungstarifen individuell festlegen, welche Risikobereiche abgesichert werden sollen. Dabei spielt die Sexualität keine Rolle. Die sogenannten Unisex-Tarife gelten seit 2012 auch für die Zahnzusatzversicherung, d.h. Frauen und Männer bezahlen einen identischen Beitrag.
Der vom Patienten selbstzutragene Anteil der zahnärztlichen Rechnung wird durch die Versicherung gemindert. Dies ist bei beispielsweise bei hohen Zahnersatz Kosten vom Vorteil. Die Kosten eines Zahnersatzes liegen bei rund 1.286,00 €. Auch Zahnimplantate sind nicht billig. Die Behandlungen mit einem Zahnimplantat kosten rund 1.600,00 €. Da ist eine Zahnzusatzversicherung eine große Entlastung. Und wenn es dann zu Zahnproblemen kommt, wünschen Sie sich doch sicherlich eine finanzielle Unterstützung? Viele unterschätzen die Wichtigkeit einer solchen Versicherung, machen Sie den Fehler nicht. Sichern Sie Ihre Zähne rechtzeitig ab und gehen Sie kein Risiko ein.
Die private Krankenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung spielen hierbei natürlich auch eine Rolle. Beide Versicherungen haben ihre Vor- und Nachteile. Die GKV übernimmt in der Regel bis zu 50% der anfallenden Kosten wohingegen die PKV je nach Tarif bis zu 100% erstattet. Allerdings ist es bei einer PKV nicht möglich, die Zahnzusatzversicherung bei einem beliebigen Versicherungsunternehmen abzuschließen. Die PKV gibt vor, bei welchem Versicherungsunternehmen eine Versicherung abgeschlossen werden kann. Die GKV dagegen, lässt freie Wahl, bei welcher Versicherung der Vertrag abgeschlossen werden kann.
Sie sollten darauf achten, dass es möglichst wenig Leistungsausschlüsse und Leistungsobergrenzen gibt. Häufig stecken im Kleingedruckten unerwünschte Details, weshalb es insbesondere wichtig ist, genauer darauf zu achten. Wenn beim Vertragsabschluss zahnärztliche Diagnosen oder bereits begonnene Behandlungen vorliegen, gibt es hierfür in der Regel keinen Versicherungsschutz.